Wir möchten Dich über eine wichtige Entwicklung bezüglich des Rechnungsstellungsprozesses bei GoMo informieren. Sie dient der Verbesserung Deiner Erfahrung. Diese Entwicklung wird sowohl zu einem besseren Verständnis Deiner Rechnungen als auch zu einer längeren Zahlungsfrist führen.
Bisher dauerte der Rechnungszyklus vom 10. des Monats bis zum 9. des Folgemonats. Ab dem 1. Juli stellen wir nun auf einen sogenannten Kalenderzeitraum um, d.h. vom 1. bis zum letzten Tag des Monats, so dass wir Deine GoMo Rechnungen nun am Anfang des Monats ausstellen werden.
Die Juli-Rechnung wird als Übergangsrechnung zwischen unserem alten und neuen Rechnungsmodell dienen. Der Betrag dieser Übergangsrechnung fällt daher tiefer aus und umfasst:
Deine Rechnungen werden nach dem neuen Modell ausgestellt und beinhalten wieder den üblichen Betrag, inklusive:
Diese Änderung zum Kalenderzeitraum ermöglicht eine logischere Ansicht Deiner Rechnungen und verlängert durch den frühzeitigen Versand Deine Zahlungsfrist. Denn die Zahlungsfrist ändert sich nicht, sondern bleibt der 28. des Monats.
Weitere Informationen zu Deinen Rechnungen ab dem 1. August findet Du in unserem interaktiven Guide: go-mo.ch/de/rechnung-erklaert.
Nachstehend findest Du die am häufigsten gestellten Fragen.
Nein. Letzten Monat hast Du bis zum 9. Juli gezahlt und jetzt wirst Du vom 10. bis zum 31. Juli zahlen. Wie Du siehst, deckt die Rechnung einen kürzeren Zeitraum ab als üblich (21 statt 31 Tage).
Der nächste Rechnungszyklus beginnt am 1. August und ab diesem Datum zahlst Du jeden Monat Deinen üblichen Betrag.
Letztendlich zahlst Du natürlich nur für den in Deinem Vertrag festgelegten Servicezeitraum.
Letzten Monat hast Du bis zum 9. Juli gezahlt und jetzt wirst Du vom 10. bis zum 31. Juli zahlen. Wie Du siehst, deckt die Rechnung einen kürzeren Zeitraum ab als üblich (21 statt 31 Tage).
Der nächste Rechnungszyklus beginnt am 1. August und ab diesem Datum zahlst Du jeden Monat Deinen üblichen Betrag.
Es tut uns leid, dass Du mit dieser Änderung nicht zufrieden bist. Die Zahlungsbedingungen sind jedoch nicht durch eine Vertragsklausel festgelegt und bei Kündigung fallen Gebühren für vorzeitige Vertragskündigung an.
Nach der Aktivierung Deiner Mobilfunkdienste erhältst Du unter Umständen eine Rechnung, die die wiederkehrenden Kosten Deines Abos für den Monat der Aktivierung enthält. Sie werden anteilig berechnet und decken nur den Zeitraum von der Aktivierung bis zum Ende des Monats ab.
Die Rechnung kann zudem allfällige Aktivierungsgebühren enthalten.
Du erhältst Deine erste monatliche Rechnung zu Beginn des Folgemonats.
Beide Rechnungen müssen vor dem Fälligkeitsdatum bezahlt werden. Dieser ist der 28. des ersten vollständigen Rechnungszyklus.
Nein. Die Zahlungsfrist ändert sich nicht, sondern bleibt der 28. des Monats.
Nach dieser Änderung hast Du mehr Zeit, um Deine Rechnung zu bezahlen, da sie Dir früher zugestellt wird.